Im alltäglichen Sprachgebrauch werden sie häufig verwendet wie Synonyme. Doch rein rechtlich besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Welche Rechte der Käufer im Falle eines
Mangels tatsächlich per Gesetz besitzt, lesen Sie im folgenden Blog.
Gewährleistung: Nach 6 Monaten trägt Käufer Beweislast
Bei der Gewährleistung, auch als Mängelhaftung bezeichnet, wird versichert, dass eine gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Wenn ein Gegenstand gekauft wird, geht der Käufer natürlich davon aus, auch der neue Eigentümer des Kaufgegenstands zu sein. Handelt es sich dabei allerdings um Hehlerware, bleibt der ursprüngliche Eigentümer auch der neue – in diesem Fall liegt ein klarer Rechtsmangel vor. Sachmängel sind dagegen für den Käufer schon einfacher zu erkennen. Erfüllt die Ware entweder eine Eigenschaft nicht, die ihr eindeutig zugesichert wurde oder die für ein solches Produkt angenommen werden kann, liegt ein Sachmangel vor. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ist der Verkäufer im Zweifelsfall verpflichtet nachzuweisen, dass der reklamierte Mangel nicht sein Verschulden ist. Der Grund: Innerhalb so kurzer Zeit geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden haben muss. Nach diesen 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer – der dann beweisen muss, dass das Produkt bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung defekt war. Für die meisten Güter dürfte dies zumindest schwierig werden. Ist allerdings ein Mangel zweifelsfrei festgestellt, hat der Verkäufer das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Alternativ ist es auch möglich, den Kaufpreis zu mindern, wenn der Käufer zustimmt. Erst wenn diese beiden Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, kann der Käufer verlangen, dass der Kaufgegenstand zurückgenommen oder umgetauscht wird. Sollten durch den Defekt an einem Produkt weitere Unkosten beim Käufer entstanden sein, hat dieser auch ein Recht auf Schadensersatz. Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich gegenüber Verbrauchern aus dem Kaufvertrag selbst, sie muss nicht gesondert von einer der beiden Parteien erklärt werden.
Garantie gibt Käufern Sicherheit
Die Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen vom Verkäufer, dass ein Gut eine bestimmte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum auch tatsächlich besitzt. Ist dieses Garantieversprechen abgegeben worden, hat es allerdings eine rechtlich bindende Wirkung. Sollte eine Garantie für eine gewisse Eigenschaft zugesichert sein, ist die Chance hoch, dass der Verkäufer den Schaden anstandslos ersetzt. In diesem Fall ist der rechtliche Handlungsspielraum deutlich geringer. Sobald ein Gegenstand eine Eigenschaft nicht mehr besitzt, die ihm per Garantie zugesichert wurde, ist ohne Nachweis eine Nachbesserung durch den Verkäufer gefragt. Außerdem sind in jedem Fall auch in Schadensersatz zu zahlen, wenn dem Käufer Unkosten durch die mangelhafte Ware entstanden sind.