BGH fällt Urteil zur Autocomplete-Funktion von Google

Google ist die weltweit größte Suchmaschine und filtert die Inhalte des Internet für seine Benutzer nach den von ihnen eingegebenen Suchbegriffen. Dabei ergänzt die Autocomplete-Funktion die eingetippten Worte schon während der Eingabe mit Begriffen, nach denen im selben Zusammenhang bereits gesucht wurde, es erscheint also eine Liste vorgeschlagener Schlagwortkombinationen zu häufig gesuchten Themenbereichen.

Bildquelle: Alexander Klaus  / pixelio.de
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Diese Funktion ist seit dem Jahr 2009 ein Bestandteil der Suchmaschine. Sie kombiniert Google zum Beispiel die Namen bekannter Schauspieler mit ihrem neuesten Film, aber auch den Namen Tom Cruise mit Begriffen wie „Scientology“. Während es für Konzerne durchaus wünschenswert ist, dass ihr Name bei einer Internetsuche dank Autocomplete automatisch in Verbindung mit ihren Diensten oder Produkten erscheint, hat der Service daher auch eine heikle Seite.

So sah Bettina Wulff, die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, als nach der Veröffentlichung ihrer Autobiographie ihr Name beim weltgrößten Suchdienst um negative Begriffe wie „Escort“ und „Rotlicht“ ergänzt wurde. Ihr Verfahren gegen den Konzern ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Inzwischen klagte jedoch auch ein Unternehmer, dessen Name automatisch mit den Worten „Scientology“ und „Betrug“ verknüpft wurde. In seinem Fall entschied der BGH am Dienstag – entgegen einem früheren Urteil des OLG Köln – zugunsten des Klägers: Der Schutz der Persönlichkeit wiegt demnach also mehr als die grenzenlose Informationsfreiheit im Internet. Google darf seinen Namen nicht mehr automatisch um möglicherweise negative Begriffe ergänzen.

Bildquelle: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de

Dieses Urteil wird auch den Ausgang des Verfahrens von Bettina Wulff maßgeblich beeinflussen, das ausgesetzt worden war, weil man die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts im Fall des Unternehmers abwarten wollte. Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird der Suchdienst wohl darauf verzichten müssen, den Namen Bettina Wulff in Zukunft automatisch um missliebige Begriffe zu ergänzen. Und wenn sich andere Personen des öffentlichen Interesses entscheiden, diesem Beispiel zu folgen, so steht auch ihnen der Beschwerde- oder Klageweg offen. Die Möglichkeiten einer gezielten Selbstdarstellung im Internet werden die Verbreitung von Nachrichten zwar sicher nicht verhindern können; aber es bleibt doch der Verdacht, dass man die Macht übermächtiger Konzerne im Internet nur beschneiden kann, wenn man bereit ist, ein gewisses Maß an Zensur zu akzeptieren. Und wer hilft Menschen, die sich nicht, wie Bettina Wulff, einen Prozess mit einem Gegner wie Google leisten können, wenn der Suchdienst ihrer Beschwerde nicht nachkommt? Möglicherweise muss der Konzern nun den Einsatz von Autocomplete grundsätzlich überdenken. Einige Experten für Medienrecht sehen die Zukunft der Funktion jedenfalls kritisch. Das wird nicht nur Bettina Wulff freuen; auch andere Prominente erwägen Schritte gegen Google.