Was ist eigentlich eine Mietkaution und wozu dient diese? Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung vom Mieter gegenüber dem Vermieter. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird die Höhe der Mietkaution geregelt. Diese darf drei Netto-Kaltmieten nicht übersteigen. Eine Mietkaution dient dazu, bei etwaigen Ansprüchen seitens Kredit beantragen des Vermieters diese mit dieser gezahlten Bürgschaft zu verrechnen. Ansprüche können entstehen, wenn durch den Mieter Schäden entstanden sind an dem Wohnobjekt, oder z.B. Nachzahlungen von Nebenkostenabrechnungen offen sind. Selbstverständlich zählen auch mögliche Mietrückstände dazu. Sollte der Mieter vertraglich geregelte Reparaturen (auch Schönheitsreparaturen genannt) nicht durchgeführt haben, kann der Vermieter die Kaution einbehalten bis diese ausgeglichen wurden. Oder er führt eben diese selber durch und verrechnet seinen Aufwand mit der Kaution.
Wer nun annimmt das nach dem Auszug aus der Wohnung und Rückzahlung der Kaution nur wenige Tage oder Wochen vergehen – der irrt. Dem Vermieter könnten versteckte Mängel auffallen, oder die Nebenkostenabrechnungen könnte noch auf sich warten lassen. Aber auch hier muss geprüft werden, in welchem Verhältnis Kaution und die Höhe einer Nebenkostenabrechnung liegen. Sollte nur eine sehr geringe Nachzahlung zu erwarten sein, hat der Vermieter hier die Differenz vorab auszuzahlen. Allerdings halten Gerichte durchaus sechs Monate für angemessen bis der Vermieter an eine Auszahlung denken muss. Die Annahme mancher Mieter, das man die Kaution einfach zum Ende des Mietverhältnisses abwohnen kann, ist ein Trugschluss. Der Mieter hat kein Recht die Mietkaution einfach mit Mietzahlungen zu verrechnen.
Für beide Parteien ist es daher vom Vorteil sich ein Dokument zu erstellen wo genau aufgelistet wurde, mit welchen Ansprüchen der Vermieter die Mietkaution verrechnen will. Sollte der Mieter jedoch mit dieser Aufstellung nicht einverstanden sein, bleibt hier leider oft nur der Klageweg. Zu erwähnen ist natürlich noch, dass der Vermieter ihre Kaution getrennt von seinem Vermögen zu verwalten hat. Der Betrag ist mit dem üblichen Jahreszinssatz zu verzinsen und diese sind ebenfalls mit Auszahlung der Kaution fällig.
Für alle Leser die vielleicht in Kürze eine Mietkaution zahlen müssen, gelten die aktuellen Rechtsprechungen. Auf diese wollen wir kurz eingehen: Mietern ist es nun auch möglich ein Sparbuch an den Vermieter abzutreten. Weiterhin kann er auch Obligationen, Bundesanleihen oder Bundesschatzbriefe übergeben. Unkomplizierter ist natürlich die Stellung eines Bürgen. Dies kann natürlich ihre Hausbank sein die bei einem regelmäßigen Einkommen des Mieters diese Bürgschaft auch geben sollte. So kann man diese unnötig langen Wartezeiten bei Auflösung des Mietverhältnisses umgehen. Denn solch eine Kautionsbürgschaft kann sehr schnell wieder rückabgewickelt werden.