Pünktlich zum 01.08.2013 ein kleiner Ratgeber zum Thema: Betreuungsgeld!

Zum 1. August 2013 ist bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt worden. Die Einführung erfolgte zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter drei Jahren. Bei dieser Geldleistung handelt es sich um eine Leistung für Eltern, die ihre Kleinkinder unter drei Jahren selbst zu Hause betreuen oder die Betreuung selbst privat ohne staatliche Förderung organisieren. Die Einführung des Betreuungsgeldes ist im Vorfeld viel und kontrovers diskutiert worden. Begriffe wie „Herdprämie“ sind in diesem Zusammenhang häufig gefallen. Die Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der Leistung sind klar geregelt und die Antragstellung bei den zuständigen Stellen einfach und unkompliziert möglich.

Die Diskussion – Pro und Contra
Die Einführung des Betreuungsgeldes war im Vorfeld heftig umstritten. Die hauptsächlichen Argumente für die Einführung der Leistung sind die finanzielle Anerkennung der privaten Betreuungsleistung und die Wahlfreiheit der Eltern bezüglich des Betreuungsmodells. Mit dem Betreuungsgeld will der Gesetzgeber den Eltern von Kleinkindern einen Ausgleich bieten, die vom Ausbau der Kleinkinderbetreuung nicht profitieren können oder wollen, da sie ihr Kind selbst zu Hause betreuen oder privat betreuen lassen. So erhalten auch die Eltern einen Ausgleich, die gar keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen.
Argumente gegen das Betreuungsgeld sind die Förderung des Alleinverdienermodells mit allen daraus resultierenden Nachteilen, von denen im Regelfall die betreuenden Mütter betroffen sind. Darüber hinaus stellt die Leistung besonders für Familien mit geringem Einkommen einen Anreiz dar, das Kind zu Hause zu betreuen, obwohl eine Betreuung in einer Einrichtung möglich wäre und somit die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Experten weisen außerdem darauf hin, dass für die Entwicklung des Kindes die Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung aus entwicklungspsychologischer Sicht unter Umständen günstiger wäre.
Es gibt zahlreiche weitere Argumente, die für oder gegen das Betreuungsgeld sprechen und die Diskussion wird höchstwahrscheinlich auch in Zukunft weitergeführt werden. Mit der Einführung zum 1. August 2013 hat der Gesetzgeber nun Fakten geschaffen. Der Umfang Nutzung des Angebots und die weiteren Konsequenzen aus der Einführung der Leistung werden zeigen, welche Argumente die richtigen waren.
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsgeld. Gezahlt wird die Leistung für Kinder mit einem Geburtsdatum ab dem 1. August 2012. Der Erhalt ist unabhängig von Einkommen der Anspruchsberechtigten. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Geldes sind ein Wohnsitz in Deutschland und ein gemeinsamer Haushalt mit dem zu betreuenden Kind sowie die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung. Wird das Kind privat betreut, besteht ein Anspruch. Beispiele für eine private Betreuung sind Au-pairs, private Spielkreise oder rein privat finanzierte Tagesmütter.
Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt 100 EUR pro Monat und Kind. Ab dem 1. August 2014 wird die Leistung auf 150 EUR pro Monat erhöht. Sind die Anspruchsvoraussetzungen für mehrere Kinder im Haushalt erfüllt, beispielsweise bei Zwillingen oder Geschwisterkindern, so kann das Betreuungsgeld pro Kind beantragt werden. Die Höchstdauer der Zahlung beträgt 22 Monate, genauer vom 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Elterngeld und Betreuungsgeld können so nicht parallel bezogen werden, denn im Regelfall ist der Bezug von Elterngeld nur bis zum 15. Lebensmonats des Kindes möglich. Der Anspruch auf Bezug von Betreuungsgeld kann allerdings auch vorzeitig erlöschen, wenn das zu betreuende Kind in einer staatlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung betreut wird. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die auszahlende Stelle unverzüglich darüber zu informieren. Kommt er seiner Informationspflicht nicht nach, ist er zur Rückzahlung zu viel gezahlter Leistungen verpflichtet. Auch rückwirkende Zahlungen der Leistung sind möglich. Dies gilt maximal für die drei Monate vor Antragseingang. Der Anspruch auf Betreuungsgeld unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern. Somit ist die Minderung oder gar Aufgabe der Berufstätigkeit der Eltern nicht erforderlich um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Zu beachten ist, dass das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet wird. Eine Steuerpflicht für die Leistung besteht dagegen nicht.
Verantwortlich für die Auszahlung der Leistung sind die Bundesländer. Diese haben entsprechende Stellen mit der Umsetzung beauftragt. Wer zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Altersbonus und Bildungssparen
Es ist möglich, zusätzliche Leistungen im Rahmen des Betreuungsgeldes zu erhalten. Der sogenannte Altersbonus in Höhe von 15 EUR pro Monat zusätzlich zu den 100 bzw. 150 EUR erhalten die Bezugsberechtigten, wenn das gesamte Betreuungsgeld in einen Vertrag für eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente eingezahlt wird. Die Details zu den Anspruchsvoraussetzungen für diesen Altersbonus sind aber noch offen. Eine weitere Zusatzleistung, das Bildungssparen, ist zurzeit noch in Diskussion. Auch hier ist ein monatliches Extra in Höhe von 15 EUR geplant. Voraussetzung soll die Verwendung des Betreuungsgeldes für die Bildung des Kindes werden. Auch hier sind noch viele Punkte ungeklärt.

 Bildquelle: S.v.Gehren  / pixelio.de

Warum ist für viele Menschen etwas kostenloses gleichzeitig auch etwas wertloses?

So verführerisch ein kostenloser Gegenstand für die Masse von Menschen auch ist, wirklich geschätzt wird er nicht. Seih es das erste Auto das Papa spendiert hat, denn diesen Auto wird niemals so einen Stellenwert beim Kind einnehmen, als wenn das Kind jahrelang gespart hätte, um sich das Auto zu kaufen. Trotzdem ist es eine große Verführung etwas gratis zu bekommen. Wir ersparen uns die Arbeit des Preisvergleichs und wenn der Artikel kaputt geht – nicht schlimm – er war ja umsonst.

 

Auch wenn die Menschen kostenlose Artikel nicht unbedigt im ersten Moment als wertlos ansehen, weil einen gewissen nutzen hat ja grundsätzlich jeder kostenlose Artikel, fürchtet sich der Mensch dennoch nicht so arg vor Verlust den Gutes, denn er hat ja nichts gekostet.
Je mehr Geld jedoch bezahlt wurde, desto größer ist die Verlustangst das bezahlte wieder zu verlieren.

Leider hat in unserer Gesellschaft das Wort „Gratis“ auch einen sehr faden Beigeschmack das es auch wertlos ist.
Warum bekommen wohl vollkommen kostenlos und gratis bestimmte Menschen einen Doktortitel verliehen? Dem Menschen dem der Titel verliehen wurde, ist natürlich geschmeichelt und gewinnt an Anerkennung und Ruf für seine Person. Meistens sind solche Menschen finanziell unabhängig bzw. reich. Diese Person wird zukünftig eher gewillt sein in Forschungen und Projekte der Uni zu investieren als vorher. Für beide Seiten eine Win-Win Situation. Man gab etwas gratis her und investierte in die Zukunft. Später amortisiert sich das ganze und Arbeitszeit und finanzielle Investitionen zahlen sich wieder aus.

In uns Menschen ist verankert das nur Dinge die Arbeit verursachen oder extrem teuer sind, erst dann einen gewissen Wert haben. Würde Sebstian Vettel automatisch weltmeister, würde das wohl weder für ihn noch für die Formel 1 Fans viel bedeuten. Muss man sich aber diesen Titel hart erarbeiten, schon ist es etwas ganz besonderes. Ganz zu schweigen von dem Geld was von Sponsoren und dem Rennstall investiert wird, damit eben jener Titel erreicht wird.

Im Grunde kann nichts wirklich gratis sein. Selbst die kostenlose Sonntagszeitung ist nur deshalb kostenlos, weil Werbepartner in den Zeitungen inserieren. Da immer eine große Menge von Menschen die Zeitung einstecken und auch wohlmöglich lesen, erreichen so die Werbepartner ihr Ziel. Leser ihrer gedruckten Artikel sind die möglichen potenziellen Kunden von morgen die im Geschäft stehen und kaufen wollen.

Selbst Freundschaft ist nicht gratis. Alles beruht auf ein nehmen und geben. Das ist in Freundschaften und in der gemeinsamen Partnerschaft genauso. Das tolle ist das man hier nur nicht gleich alles aufgerechnet bekommt. Heute bezahlt mal der, morgen dann der andere. So pflegen sich Freundschaften, aber doch stets mit dem Hintergedanken: „Wenn ich viel eingeladen habe, kann ich irgendwann auch mal einen großen Gefallen erbitten.“ Egal ob beim packen von Umzugskartons oder sich ein kurzfristiges Darlehen auszahlen lässt. Eine Hand wäscht die andere. Nach diesem Prinzip gehen viele Menschen vor. Natürlich gibt es wie immer im Leben auch die großen Ausnahmen.